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Betreutes Wohnen

Betreutes Wohnen bei Lebensnähe

Das Leistungsangebot Verbund von therapeutisch betreutem Wohnen, nachfolgend Wohnverbund genannt, stellt eine Verbindung verschiedener Wohnsituationen mit Assistenzleistungen zur sozialen Teilhabe in der Region Marzahn-Hellersdorf dar.

Der Wohnverbund ist ein Angebot der Eingliederungshilfe für Menschen mit psychischen Erkrankungen und umfasst sowohl vom Leistungsberechtigten selbstangemieteten, als auch vom Leistungsträger vorgehaltenen Wohnraum.

Folgende Wohn- und Unterstützungsformen werden angeboten:

  • das Wohnen in einer vom Leistungsberechtigten angemieteten Wohnung,
  • in einem Zimmer einer Gemeinschaftswohnung,
  • in einer von der gGmbH angemieteten Wohnung (Trainingswohnen),
  • in einer Wohnung/Apartment einer Gemeinschaftswohnanlage.

In Vorgesprächen klären wir gemeinsam Fragen und Erwartungen, bevor eine Entscheidung über das betreute Wohnen getroffen wird.

Wohnzentrum

Im Wohnzentrum besteht eine 24/7  Mitarbeiter-Anwesenheitsbereitschaft.

Im Rahmen der Wohnstruktur werden den Bewohnern Möglichkeiten für eine sinnvolle Tagesstrukturierung im Haus oder außer Haus angeboten, die durch Freizeitgruppen und -angebote ergänzt werden.

Schwerpunkte der Unterstützung:

  • Gestaltung des Lebens im eigenen Wohnraum,
  • Umgang mit Behörden,
  • Aufbau und Erhalt von sozialen Kontakten,
  • Eigenständige Haushaltsführung.

Daneben gibt es Gruppenangebote an verschiedenen Standorten:

  • gemeinsames Frühstücken und Kochen,
  • Kaffeerunden,
  • gemeinsame Freizeitaktivitäten und Ausflüge.

Ziel der Assistenzleistungen

Die Inhalte der Leistungen richten sich nach den individuellen Bedürfnissen sowie den Stärken und Schwierigkeiten des Einzelnen. Vorhandene Fähigkeiten werden genutzt und gefördert.

Ziel ist, Menschen mit Teilhabeeinschränkungen zu unterstützen, ihr Leben eingenverantwortlich zu gestalten, ambulante soziale Angebote und Beratungsstellen zu nutzen und in ihrer Wohnung selbständig leben können.

Wer trägt die Kosten?

Die rechtliche Grundlage sind § 99, § 113 i. V. m. § 78 SGB IX.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden die Kosten vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe übernommen. Bei der Antragstellung sind wir Ihnen gern behilflich.

Unser Team

Die Assistenzleistungen werden durch unser multiprofessionelles Mitarbeiterteam erbracht.

Unseren aktuellen Flyer können Sie hier herunterladen.

 

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