Kinder- und Jugendhilfe
Kinder- und Jugendhilfe
Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 27 i. V. m. § 31 SGB VIII)
Die Sozialpädagogische Familienhilfe richtet sich an Familien, bei denen mindestens ein Familienmitglied eine seelische Behinderung hat oder davon bedroht ist und gleichzeitig nach SGB XII Anspruch auf Eingliederungshilfe besteht.
Aufgrund ihrer besonderen Lebenslage bedürfen die Eltern/Elternteile bei der Bewältigung ihres Alltages, insbesondere bei der Erziehung ihrer Kinder, umfassende Hilfe. Dabei soll das gesamte Familiensystem in die Hilfe mit einbezogen werden.
Es handelt sich um eine intensive ambulante Hilfeform, die meistens über eine längere Zeit in der Häuslichkeit der Familie stattfindet.
Die Sozialpädagogische Familienhilfe hilft durch Beratung und praktische Unterstützung bei kurzfristigen oder auch länger anhaltenden Problemen in der Familie, z.B.:
- Erziehungsschwierigkeiten
- Behördenangelegenheiten
- finanzielle und wirtschaftliche Probleme
- allgemeine Überforderung in der Alltagsbewältigung
- Konflikte und besondere Belastungen durch familiäre Veränderungen (Trennung etc.)
- Gewalt in der Familie
Ziele der Sozialpädagogischen Familienhilfe
Das übergeordnete Ziel der Sozialpädagogischen Familienhilfe ist, das Familiensystem zu erhalten und die Familienmitglieder zu befähigen, wieder einen gelingenden Alltag gestalten und leben zu können.
Weitere Ziele sind:
- frühzeitige Unterstützung, da für die Kinder ein hohes Risiko besteht, selbst Auffälligkeiten zu entwickeln, psychosomatisch und psychisch zu erkranken
- Ermutigung der Eltern, Hilfe rechtzeitig zuzulassen und einzufordern
- Bewältigung von Alltagsaufgaben
- Familien zu stärken und zu motivieren, eigene Ressourcen und die des unmittelbaren Umfeldes zu nutzen
- zu eigenen Lösungen anregen nach dem Motto: Hilfe zur Selbsthilfe
- alternative Handlungsmöglichkeiten für Krisensituationen zu erlernen und umzusetzen
- Erziehungskompetenz zu stärken
Unseren Flyer zur Sozialpädagogischen Familienhilfe finden Sie hier.
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISPE) 35, 35a i. V. m. § 41 SGB VIII
Die Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISPE) richtet sich an junge Menschen, die häufig unter stark belastenden Lebensbedingungen aufgewachsen sind.
Ökonomische und emotionale Unterversorgung, Vernachlässigung, Perspektivlosigkeit, Vereinsamung, vermehrte Beziehungsabbrüche, bis hin zu Gewalt und Missbrauchserfahrungen, stehen einer positiven Entwicklung des jungen Heranwachsenden entgegen.
Das Angebot eignet sich als aufsuchende Hilfe für Jugendliche und junge Volljährige, die sich allen anderen Hilfeangeboten entziehen oder nach längeren Unterbringungszeiträumen außerhalb der eigenen Familie durch intensive Hilfestellung zu einer selbständigen und eigenverantwortlichen Lebensgestaltung geführt werden sollen.
Ebenso wendet es sich an junge Volljährige, die sich in besonders gefährdenden Lebenssituationen befinden, wie z. B. fehlende schulische/berufliche Bezüge, Bedrohung von Delinquenz, Drogenmissbrauch.
Ziele der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung
Ziele der Leistungen sind die soziale Integration des jungen Menschen und die Befähigung zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung durch:
- Organisation und Stärkung des Selbsthilfepotenzials des jungen Menschen,
- Überwindung der persönlichen und sozialen Schwierigkeiten,
- Aufbau und Stärkung der personalen und sozialen Kompetenz,
- Aufbau und Verbesserung der Lern- und Ausbildungsmöglichkeiten bzw. einer Arbeitsmöglichkeit,
- Verselbständigung in allen Alltagsbereichen.
Unseren Flyer zur Intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung finden Sie hier.
So erreichen Sie uns:
Lebensnähe gGmbH
Allee der Kosmonauten 69
12681 Berlin
Telefon: 0 30 / 5 43 69 82